Bürgeranträge

Beim Bürgerantrag handelt sich um ein in § 24 Gemeindeordnung verbrieftes Recht, sich einzeln oder in der Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden an die Bezirksvertretung zu wenden.

Die Diskussionen wie mit dem Baumschulwäldchen zu verfahren sei wurden von 2014 – 2017 geführt. Anwohner/innen, die Stadtverwaltung (das Grünflächenamt) und die Vertreter der Parteien in der Bezirksvertretung Bonn waren daran beteiligt. Dieser Prozess produzierte eine Menge von Bürgeranträgen und Beschlüssen.

Dabei hätte doch eine einfache Sanierung der Wege, eine bessere Ausleuchtung, ein paar mehr Mülleimer sowie Bänke und vor allem regelmäßige Pflege und Kontrolle vollkommen ausgereicht, um die Vitalität dieses Parks und den Nutzwert für die Bonner Bürgerinnen und Bürger  zu erhalten.